Drohne in Zahlung geben: Inzahlungnahme & Trade-In

Tauschen Sie Ihre gebrauchte Drohne unkompliziert gegen ein neues Modell ein.
Unser Inzahlungnahme-Service ermöglicht Ihnen ein einfaches und schnelles Upgrade.

  • Angebot erhalten

    Füllen Sie unser Formular aus und erhalten Sie ein individuelles Inzahlungnahme-Angebot für Ihre neue Drohne.

  • Verschicken

    Wenn Ihnen das Angebot zusagt, können Sie uns Ihre gebrauchte Drohne direkt zusenden.

  • Rechnung

    Sobald Ihre Drohne bei uns eingetroffen ist, prüfen wir diese und senden Ihnen eine Rechnung über den Differenzbetrag per E-Mail zu.

  • Neue Drohne erhalten

    Nach Zahlungseingang wird Ihre neue Drohne kostenlos und versichert an Sie versendet.

Formular für ein persönliches Inzahlungnahme Angebot nutzen

Füllen Sie das folgende Formular aus und erhalten Sie Ihr individuelles Inzahlungs Angebot per E-Mail.

Vorteile der Inzahlungnahme

1. Direkte Wertanrechnung
Verrechnung des Restwerts mit dem Neugerät.

2. Keine zusätzliche Kapitalbindung
Kein paralleler Invest in Alt- und Neugerät.

3. Schnelle Abwicklung (1–3 Werktage)
Planbare Upgrade-Zeit ohne lange Wartezeit.

4. Steuerkonforme Rechnungsstellung
Saubere Buchhaltung & Vorsteuerfähigkeit.

5. Effiziente Austauschabwicklung
Strukturierter Ablauf von Rücknahme bis Versand.

So funktioniert die Inzahlungnahme

  • 1.Individuelles Angebot erhalten

    Innerhalb von 24 Stunden erhalten Sie ein individuelles und unverbindliches Ankaufsangebofür Ihre neue Drohne.

  • 2. Angebot annehmen oder ablehnen

    Nach Erhalt des Angebots können Sie dieses einfach per E-Mail annehmen oder ablehnen.

    Wenn Sie sich für die Annahme entscheiden, verwenden Sie das beigefügte Versandlabel, um Ihre alte Drohne bequem an uns zu schicken.

  • 3. Verrechnete Zahlungsfreigabe

    Sie erhalten eine Rechnung über den Differenzbetrag. Überweisen Sie bequem per Banküberweisung.
    Nach Zahlungseingang versenden wir Ihre neue Drohne umgehend.

    Tipp: Direktüberweisung beschleunigt die Bearbeitung.

Fragen zur Inzahlungsnahme

1. Wann erhalte ich meine neue Drohne?

Sobald wir Ihre alte Drohne erhalten und überprüft haben, ob alles der Beschreibung entspricht, senden wir Ihnen per E-Mail die Rechnung mit der Zahlungsaufforderung zu.

Nach Zahlungseingang versenden wir Ihre neue Drohne.

Sie erhalten anschließend per Email eine Versandbestätigung mit Sendungsverfolgung.

2. Wie kann ich die Rechnung für die neue Drohne bezahlen?

Die Rechnung können Sie bequem per Überweisung bezahlen.

Sie erhalten dazu eine E-Mail mit unserer Bankverbindung und dem entsprechenden Verwendungszweck.

3. Was passiert, wenn meine Drohne nicht wie beschrieben ist?

Sollte Ihre Drohne nicht wie beschrieben sein, erhalten Sie von uns ein angepasstes Angebot.

Sie können dieses annehmen oder ablehnen.

Wenn Sie das Angebot ablehnen, senden wir Ihnen die eingesendete Drohne kostenlos und versichert zurück.

4. Welche Vorteile habe ich durch eine Inzahlungnahme?

Sie profitieren von einem kostenlosen Hin- und Rückversand.

Die neuen Artikel werden sofort für Sie reserviert, sobald das Angebot erstellt wurde.

Nach dem Eintreffen Ihrer alten Drohne wird diese vorrangig geprüft und bearbeitet, damit Sie Ihre neue Drohne so schnell wie möglich erhalten.

5. Wie lange ist mein Inzahlungsangebot gültig?

Wir halten uns 7 Tage an das Inzahlungsangebot gebunden.
Die neue Drohne wird nach der Angebotserstellung für Sie reserviert.

Häufige Fragen von Gewebekunden & Vereinen

1. Können Liefer- und Rechnungsadresse abweichen?

Ja. Eine getrennte Angabe von Liefer- und Rechnungsadresse ist möglich.

2. Wie wird die Inzahlungnahme auf der Rechnung dargestellt?

Der Inzahlungswert wird als seperate Ankaufsposition auf der Rechnung ausgewiesen und mit dem Kaufpreis des Neugeräts verrechnet.

Die Mehrertsteuer wird auf die Ankaufsposition ausgewiesen (vorausgesetzt eine gültige USt-ID)

3. Ist die Inzahlungnahme vorsteuerabzugsfähig?

Sofern Ihr Unternehmen oder Verein vorsteuerabzugsberechtigt ist, kann die ausgewiesene Mehrwertsteuer geltend gemacht werden.

4. Kann das Neugerät abgeschrieben werden?

Ja. Das Neugerät kann als Anlagegut aktiviert und gemäß den geltenden Abschreibungsrichtlinien abgeschrieben werden.