Drohne steuerlich absetzen: Abschreibung für Unternehmen

Setzen Sie eine Drohne im Betrieb ein, können Sie die Anschaffung steuerlich geltend machen – meist verteilt über mehrere Jahre. Wie viel davon schon im Kaufjahr wirkt, hängt von Nutzungsdauer, Abschreibungsverfahren und Größe Ihres Betriebs ab.

Stand: · Rechtslage in Deutschland · Alexander Jung, PlutoParts

Allgemeine Information, keine Steuerberatung. Welche Nutzungsdauer und welches Verfahren für Ihren Betrieb passen, klären Sie am besten vor dem Kauf mit Ihrer Steuerberatung.

Wann Sie eine Drohne absetzen können

Entscheidend ist der betriebliche Einsatz – etwa für Inspektion, Vermessung, Baustellendokumentation oder Foto- und Videoaufträge –, nicht die Modellbezeichnung.

Zuordnung einer Drohne bei Einzelunternehmen und Freiberuflern nach betrieblichem Nutzungsanteil
Betriebliche NutzungEinordnung (Einzelunternehmen, Freiberufler)
Mehr als 50 %Betriebsvermögen – die Drohne wird im Betrieb abgeschrieben.
10 bis 50 %Zuordnung zum Betriebsvermögen möglich, wenn dokumentiert.
Unter 10 %Privatvermögen; betriebliche Kosten einschließlich anteiliger Abschreibung können trotzdem absetzbar sein.

Tipp: Halten Sie Datum, Auftrag und Zweck jedes Einsatzes fest, etwa mit Flugprotokollen. Für eine GmbH gelten eigene Regeln.

Über wie viele Jahre wird eine Drohne abgeschrieben?

Für Drohnen gibt es keinen eigenen Eintrag in der amtlichen AfA-Tabelle („Absetzung für Abnutzung“). Maßgeblich ist, wie lange Ihr Gerät bei Ihrem Einsatz technisch und wirtschaftlich nutzbar ist. Als Anhaltspunkt dienen vergleichbare Positionen der Tabelle – wer kürzer abschreiben will, muss das begründen.

Anhaltspunkte für die Nutzungsdauer einer Drohne nach Einsatz
Ihr EinsatzAnhaltspunktGrundlage
Foto, Video und Inspektion7 JahreAfA-Tabelle AV, Nr. 6.14.4 „Foto-, Film-, Video- und Audiogeräte“
Vermessung und Photogrammetrie8 JahreAfA-Tabelle AV, Nr. 3.3.5.1 „Vermessungsgeräte, elektronisch“
Intensiver Dauereinsatzkürzer – nur mit NachweisFlugstunden, Einsatzbedingungen, Schadens- und Wartungshistorie, Erfahrungen mit Vorgängergeräten
Gebraucht oder generalüberholtRestnutzungsdauerAlter, Zustand und Flugstunden beim Kauf – und ob die Drohne eine EU-Klassenkennzeichnung hat
Komplettset bis 800 € netto (952 € brutto)sofortGeringwertiges Wirtschaftsgut, § 6 Abs. 2 EStG

Anhaltspunkte aus vergleichbaren Positionen, keine amtlichen Drohnenwerte. Gehört Ihr Betrieb zu einer Branche mit eigener AfA-Tabelle, gilt vorrangig diese. Die Werte für Hubschrauber (19 Jahre) und Flugzeuge (21 Jahre) passen nicht, die Einjahresregel für Computer ebenso wenig.

  • Spricht für eine kürzere Nutzungsdauer

    • viele Flugstunden pro Jahr, belegt durch Flugbuch oder App-Protokolle
    • raue Bedingungen: Baustelle, Staub, Nässe, Salzluft, Kälte
    • Schäden, Reparaturen und Wartungen, die sich häufen
    • Erfahrungswerte: Wie lange haben Ihre bisherigen Drohnen gehalten?
    • absehbare Einsatzgrenzen – etwa bei Bestandsdrohnen ohne EU-Klassenkennzeichnung: Über 250 g dürfen sie in der offenen Kategorie nur noch in A3 fliegen, also mit 150 m Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten.
  • Reicht allein nicht

    • die Garantiezeit
    • ein geplanter Austausch nach zwei Jahren
    • ein neues Nachfolgemodell auf dem Markt
    • die Einjahresregel für Computer und Software – sie gilt nicht für ein komplettes Drohnensystem

    Ein wirtschaftlicher Verbrauch liegt laut AfA-Tabelle erst vor, wenn eine sinnvolle Nutzung oder Verwertung endgültig entfallen ist.

So begründen Sie Ihre Nutzungsdauer: Halten Sie beim Kauf fest, wofür und wie oft Sie fliegen wollen, unter welchen Bedingungen und wie lange Vorgängergeräte gehalten haben. Beispiel: Haben Ihre Inspektionsdrohnen bei täglichem Einsatz bisher jeweils rund drei Jahre durchgehalten, ist das ein belastbares Argument für drei Jahre.

Was die Nutzungsdauer in Euro ausmacht

Beispiel mit 7.000 € netto, Kauf im Januar, ohne Sonderabschreibung:

Abschreibung einer Drohne für 7.000 Euro bei unterschiedlicher Nutzungsdauer
NutzungsdauerLinear pro JahrNach 3 Jahren mit degressiver AfA*Nach 3 Jahren nur linear
3 Jahre2.333 € (33,3 %)7.000 € (100 %)7.000 € (100 %)
5 Jahre1.400 € (20 %)4.713 € (67 %)4.200 € (60 %)
7 Jahre1.000 € (14,3 %)4.599 € (66 %)3.000 € (43 %)
8 Jahre875 € (12,5 %)4.599 € (66 %)2.625 € (38 %)

* 30 % degressiv, später Wechsel zu linear, sobald das mehr bringt; bei drei Jahren ist linear von Anfang an höher. Eigene Modellrechnung.

Solange die degressive AfA gilt, macht es in den ersten Jahren kaum einen Unterschied, ob Sie fünf, sieben oder acht Jahre ansetzen. Spürbar wird die Nutzungsdauer bei einer deutlich kürzeren Dauer – und bei Käufen nach 2027, falls dann nur noch linear abgeschrieben werden kann.

Alternative: nach Flugstunden abschreiben

Schwankt Ihre Flugleistung stark, etwa saisonal, können Sie statt linear oder degressiv nach Leistung abschreiben (§ 7 Abs. 1 Satz 6 EStG). Voraussetzung: Sie weisen die Flugstunden nach, zum Beispiel mit Flugprotokollen, und schätzen die Gesamtleistung begründet. Beispiel: Bei angenommenen 800 Flugstunden insgesamt und 300 Stunden im ersten Jahr schreiben Sie 300/800 von 7.000 € ab, also 2.625 €.

Diese Abschreibungsmöglichkeiten gibt es

Abschreibungsmöglichkeiten für betrieblich genutzte Drohnen im Überblick
VerfahrenSo funktioniert esDarauf kommt es an
Linear§ 7 Abs. 1 EStGGleichmäßig über die Nutzungsdauer; im Kaufjahr zählt jeder Monat ab dem Kaufmonat.Immer möglich.
Degressiv, bis 30 %§ 7 Abs. 2 EStGFester Prozentsatz vom Restbuchwert: höchstens das Dreifache des linearen Satzes, maximal 30 % pro Jahr; im Kaufjahr monatsanteilig.Für Käufe vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027. Späterer Wechsel zu linear möglich, umgekehrt nicht.
Sonderabschreibung, bis 40 %§ 7g Abs. 5 und 6 EStGZusätzlich zur linearen oder degressiven AfA: insgesamt 40 %, frei verteilbar auf das Kaufjahr und die vier Folgejahre.Gewinn im Vorjahr höchstens 200.000 € (Gewinn, nicht Umsatz); im Kauf- und Folgejahr mindestens 90 % betriebliche Nutzung im Inland. Kein vorheriger IAB nötig.
Investitions­abzugsbetrag (IAB), bis 50 %§ 7g Abs. 1–4 EStGVor dem Kauf: Bis zu 50 % der geplanten Kosten mindern schon den Gewinn im Abzugsjahr.Gewinn im Abzugsjahr höchstens 200.000 €; Kauf bis Ende des dritten Folgejahres, sonst Korrektur mit Zinsen.
Sofortabzug (GWG) oder Sammelposten§ 6 Abs. 2 und 2a EStGBis 800 € netto sofort absetzbar, wenn das Gerät selbstständig nutzbar ist; alternativ Sammelposten (über 250 bis 1.000 €) über fünf Jahre.Wahlrecht einheitlich pro Jahr. Ein Drohnenset lässt sich nicht durch Aufteilen der Rechnung unter die Grenze bringen.

Degressiv ist nicht automatisch besser: Bei begründeten drei Jahren Nutzungsdauer liegt die lineare Abschreibung mit rund 33,3 % schon über den 30 %.

Rechenbeispiel: Drohne für 7.000 € netto

Annahmen: Kauf und Lieferung im Januar 2026, rein betriebliche Nutzung, voller Vorsteuerabzug, Nutzungsdauer sieben Jahre (Anhaltspunkt Foto- und Videogeräte, kein amtlicher Drohnenwert), alle Voraussetzungen der Sonderabschreibung erfüllt (volle 40 % im ersten Jahr), kein IAB.

Gewinnminderung und Steuerentlastung im Kaufjahr 2026 bei 7.000 Euro Anschaffungskosten
VerfahrenReguläre AfASonder­abschreibungGewinnminderung 2026Steuerentlastung bei 30 %*
Linear1.000 €–1.000 € (14 %)300 €
Degressiv2.100 €–2.100 € (30 %)630 €
Linear + Sonderabschreibung1.000 €2.800 €3.800 € (54 %)1.140 €
Degressiv + Sonderabschreibung2.100 €2.800 €4.900 € (70 %)1.470 €

* Nur eine Rechengröße, kein allgemeiner Steuersatz – Ihre tatsächliche Entlastung hängt von Rechtsform, Gewinn und Steuersatz ab. Eigene Modellrechnung.

  • 70 % heißt nicht 70 % gespart

    4.900 € mindern den Gewinn. Bei 30 % Steuerbelastung sind das 1.470 € weniger Steuer – keine Erstattung von 4.900 €. Dafür bleibt in den Folgejahren weniger abzuschreiben.

  • Kauf im Dezember bringt weniger

    Die degressive AfA zählt dann nur einen Monat: 7.000 € × 30 % × 1/12 = 175 €. Mit ungekürzter Sonderabschreibung sind es 2.975 € – 42,5 % statt 70 %. Maßgeblich ist die Lieferung, nicht Bestellung oder Vorauszahlung.

Beispiel mit Investitionsabzugsbetrag im Vorjahr

Sie bilden 2025 einen IAB von 3.500 € (50 %) und kaufen die Drohne im Januar 2026 – sonst gelten dieselben Annahmen.

Gewinnminderung mit Investitionsabzugsbetrag über zwei Jahre
SchrittBetrag
2025: Gewinnminderung durch den IAB3.500 €
2026: Hinzurechnung des IAB und gleich hohe Herabsetzung der Anschaffungskostengleichen sich aus
Verbleibende Abschreibungsbasis3.500 €
2026: degressive AfA 30 % + Sonderabschreibung 40 %1.050 € + 1.400 €
Gewinnminderung 2025 und 2026 zusammen5.950 € (85 %)

Die 85 % verteilen sich auf zwei Wirtschaftsjahre. Das ist weder eine Steuerersparnis von 85 % noch eine doppelte Abschreibung: Für die Folgejahre bleiben nur noch 1.050 € abzuschreiben.

Vorsteuer: netto oder brutto abschreiben?

Mit vollem Vorsteuerabzug und ordnungsgemäßer Rechnung schreiben Sie netto ab: Von 8.330 € brutto verrechnen Sie 1.330 € als Vorsteuer, abgeschrieben werden 7.000 €. Die Vorsteuer ist kein zusätzlicher Abschreibungsbetrag.

  • Kleinunternehmer: kein Vorsteuerabzug – abgeschrieben wird der Bruttobetrag.
  • Kauf von privat oder mit Differenzbesteuerung: keine Vorsteuer aus dem Kauf. Rechnen Sie nicht pauschal 19 % heraus – „gebraucht“ allein sagt nichts über den Steuerausweis.
  • Gemischte Nutzung: Vorsteuerabzug erst ab 10 % unternehmerischer Nutzung; Zuordnung und Privatanteil gesondert prüfen.

Zubehör, Akkus und Software richtig zuordnen

Entscheidend ist nicht die Aufteilung der Rechnung, sondern was technisch zusammengehört:

  • Drohne, Fernsteuerung und Flugakku bilden in der Regel ein System – die 800-€-Grenze erreichen Sie nicht durch Aufteilen der Rechnung.
  • Ersatz für verschlissene Akkus oder defekte Teile stellt die Funktion wieder her – das ist in der Regel sofort abziehbarer Erhaltungsaufwand.
  • Zusätzliche Akkus, Controller, Ladegeräte oder Sensoren sind nur zusammen mit der Drohne nutzbar und deshalb in der Regel kein GWG. Werden Akkus als eigenes Wirtschaftsgut erfasst, richtet sich ihre Nutzungsdauer nach der Lebensdauer – Enterprise-Akkus wie die TB30 sind zum Beispiel für bis zu 400 Ladezyklen ausgelegt.
  • Gekaufte Auswertungssoftware wie DJI Terra oder ein separater Auswertungsrechner: Hier kann die Einjahresregel greifen; Cloud-Abos sind laufende Kosten.
  • Versicherung, Wartung, Schulung und Reparaturen sind in der Regel sofort Betriebsausgaben.

Zusätzliche Akkus, Controller und Ladegeräte für Ihr DJI-System finden Sie bei PlutoParts – neu und generalüberholt.

Inzahlungnahme, Absturz und Verkauf

  • Alte Drohne in Zahlung geben

    Kauf und Verkauf sind getrennte Vorgänge: Wird die alte Drohne mit 2.000 € angerechnet, steht die neue trotzdem mit 7.000 € in den Büchern. Bei 500 € Restbuchwert der alten entsteht ein Gewinn von 1.500 €; Umsatzsteuer kann anfallen.

  • Absturz oder Totalschaden

    Je nach Schaden wird der Buchwert korrigiert oder die Drohne als Anlagenabgang ausgebucht – Restwert und Versicherungsleistung zählen mit. Während der degressiven AfA ist eine außergewöhnliche Abschreibung ausgeschlossen.

  • Früher Verkauf

    Ein Preis über dem Restbuchwert ergibt einen Gewinn. Nach Sonderabschreibung oder IAB muss die Drohne bis Ende des Folgejahres im Betrieb bleiben und fast ausschließlich betrieblich genutzt werden – sonst wird rückwirkend korrigiert.

Vor dem Kauf: Diese Unterlagen helfen

  • Rechnung mit Käufer, Modell, Lieferumfang, Preis und Umsatzsteuer
  • Liefernachweis und Anschaffungsdatum
  • Einsatzzweck und Nutzungsnachweise, etwa Flugprotokolle
  • Aufstellung von Drohne, Zubehör, Software und Dienstleistungen
  • Begründung der angesetzten Nutzungsdauer
  • Angaben zu IAB, Fördermitteln, Finanzierung oder Inzahlungnahme

Häufige Fragen

Kann ich eine DJI Drohne als Betriebsausgabe absetzen?

Ja, wenn Sie die Drohne betrieblich einsetzen. Ob sofort oder verteilt über mehrere Jahre, richtet sich nach Kaufpreis und Nutzungsdauer – nicht nach der Marke oder der Modellreihe.

Über wie viele Jahre wird eine Drohne abgeschrieben?

Einen amtlichen Wert für Drohnen gibt es nicht. Anhaltspunkte sind vergleichbare Positionen der AfA-Tabelle: 7 Jahre für Foto- und Videogeräte, 8 Jahre für elektronische Vermessungsgeräte. Eine kürzere Nutzungsdauer, etwa die oft genannten drei Jahre, müssen Sie mit Ihrem Einsatz begründen können.

Kann ich eine teure Drohne komplett im Kaufjahr absetzen?

In der Regel nicht. Sofort absetzbar sind nur selbstständig nutzbare Geräte bis 800 € netto. Mit degressiver AfA und Sonderabschreibung sind bei einem Kauf im Januar bis zu 70 % im ersten Jahr möglich; ein IAB verlagert einen Teil in das Jahr vor dem Kauf.

Geht die Sonderabschreibung auch ohne Investitionsabzugsbetrag?

Ja. Die Sonderabschreibung hat eigene Voraussetzungen: einen Gewinn von höchstens 200.000 € im Jahr vor dem Kauf und mindestens 90 % betriebliche Nutzung im Kauf- und im Folgejahr.

Können Kleinunternehmer eine Drohne abschreiben?

Ja. Die Kleinunternehmerregelung betrifft nur die Umsatzsteuer. Weil kein Vorsteuerabzug möglich ist, schreiben Sie den Bruttopreis ab.

Wie wirken sich Ratenkauf oder Leasing aus?

Beim Ratenkauf schreiben Sie die Drohne normal ab; die Zinsen sind Betriebsausgaben, die Tilgung nicht. Beim Leasing entscheidet der Vertrag: Ist die Drohne dem Leasinggeber zuzurechnen, setzen Sie die Leasingraten ab – sonst schreiben Sie selbst ab.

Was gilt bei Fördermitteln?

Ein Investitionszuschuss wird je nach Förderregelung und Wahlrecht als Betriebseinnahme erfasst oder mindert die Anschaffungskosten. Förderquote und Abschreibung lassen sich deshalb nicht einfach zu einer Gesamtersparnis addieren.

Gilt das auch für Vereine und Behörden?

Die Beispiele gelten für steuerpflichtige Betriebe. Bei gemeinnütziger oder hoheitlicher Nutzung ergibt sich nicht automatisch dieselbe Entlastung – Tätigkeitsbereich und Vorsteuerabzug sind gesondert zu prüfen.

Drohne für Ihren Betrieb anschaffen

Über die Bestellung per Angebot erhalten Unternehmen, Behörden und Vereine ein Angebot mit dem gewünschten Lieferumfang – nach Prüfung auch auf Rechnung. Vorhandene Drohnen geben Sie im selben Vorgang in Zahlung; Kauf und Ankauf erhalten Sie als zwei getrennte Angebote.

Angebot anfordern DJI Enterprise Drohnen

Die steuerliche Beurteilung übernimmt Ihre Steuerberatung. Fragen zum Angebot? +49 151 53658445 · info@plutoparts.de · Mo.–Do. 09:00–16:00 Uhr, Fr. 09:00–13:00 Uhr

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