Drohnenankauf für Unternehmen und Organisationen
Unternehmen, Behörden und Vereine mit Anschrift in Deutschland verkaufen uns DJI-Drohnen, Komponenten, Akkus und Zubehör nach demselben Ablauf wie Privatpersonen. Statt eines Ankaufbelegs erhalten Sie eine Gutschrift: Sie schreiben keine Rechnung, und die Umsatzsteuer richtet sich nach Ihrer steuerlichen Einordnung.
Steuerlich sauber: Gutschrift statt eigener Rechnung
Wir rechnen im Gutschriftverfahren nach § 14 Abs. 2 UStG ab: Sie erhalten von uns eine Gutschrift mit fortlaufender Nummer per E-Mail. Verkaufen Sie als Unternehmer, gilt sie als Ihre Rechnung. Wie sie die Umsatzsteuer ausweist, richtet sich nach der Einordnung, die Sie bei der Annahme angeben:
- Regelbesteuerung
- Netto, 19 % Umsatzsteuer und Brutto getrennt ausgewiesen; die Umsatzsteuer ist im Angebotsbetrag enthalten.
- Kleinunternehmer
- Ohne Umsatzsteuer, mit Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG).
- Nicht steuerpflichtig
- Ohne Umsatzsteuer – etwa wenn eine Behörde oder ein Verein die Drohne ausschließlich hoheitlich bzw. im ideellen Bereich genutzt hat.
Beispiel bei einem Angebot über 1.190 €: Bei Regelbesteuerung weist die Gutschrift 1.000 € netto + 190 € Umsatzsteuer aus.
Bei Kleinunternehmern und nicht steuerpflichtigen Organisationen lautet sie auf 1.190 € ohne Umsatzsteuer.
Ihre Einordnung und Ihre Angaben müssen stimmen; dafür sind Sie verantwortlich. Im Zweifel klären Sie die Einordnung vorher mit Ihrer Steuerberatung. Sonderfälle wie Differenzbesteuerung (§ 25a UStG) oder steuerfreie Verkäufe sprechen Sie bitte vorher mit uns ab. Verbindlich sind unsere Ankaufbedingungen, vor allem Ziffer 2, 8 und 12.
Ihre Angaben bei der Annahme
Das Angebot nehmen Sie in Ihrem Kundenkonto unter „Meine Ankäufe“ an. Dort wählen Sie Ihre steuerliche Einordnung und ergänzen:
- Firma und Anschrift
- Name des Unternehmens oder der Organisation – bei Behörden der Rechtsträger, etwa die Stadt – und Anschrift in Deutschland.
- USt-IdNr. oder Steuernummer
- Benötigen wir für die Gutschrift, wenn Sie als Unternehmer verkaufen – auch als Kleinunternehmer.
- Auszahlung
- Überweisung auf Ihr Konto oder Shopguthaben für Einkäufe bei PlutoParts. Mehr dazu: Auszahlung & Shopguthaben.
- Gutschriftverfahren
- Ihre Zustimmung, dass wir mit Gutschrift abrechnen.
Ausgezahlt wird in der Regel 1–3 Werktage nach Eingang der Ware.
Häufige Fragen
Müssen wir eine Rechnung schreiben?
Nein. Die Gutschrift ersetzt Ihre Rechnung; dem Gutschriftverfahren stimmen Sie bei der Annahme zu. Prüfen Sie sie bitte nach Erhalt: Weist sie zu Unrecht oder zu viel Umsatzsteuer aus, widersprechen Sie unverzüglich und informieren Sie uns. Mit dem Widerspruch verliert die Gutschrift ihre Wirkung als Rechnung.
Können Behörden, Feuerwehren und Vereine verkaufen?
Ja, mit Anschrift in Deutschland – nach demselben Ablauf und ebenfalls mit Gutschrift. Wurde die Drohne ausschließlich hoheitlich genutzt, etwa von der Feuerwehr, oder ausschließlich im ideellen Bereich eines Vereins, ist der Verkauf in der Regel nicht steuerbar. Dann kommt die Einordnung „nicht steuerpflichtig“ in Betracht, und die Gutschrift enthält keine Umsatzsteuer. Wurde sie auch in einem Betrieb gewerblicher Art, Zweckbetrieb oder wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb eingesetzt, klären Sie die Einordnung bitte mit Ihrer Steuerberatung.
Wie verkaufen wir mehrere Drohnen oder einen ganzen Bestand?
In einer Anfrage können Sie bis zu 10 Artikel angeben. Die DHL-Versandlabels erhalten Sie in der Anzahl, die Sie bei der Annahme angeben. Akkus über 100 Wh – etwa von größeren Enterprise-Drohnen – und beschädigte Akkus dürfen nicht mit unserem Label verschickt werden; sprechen Sie uns dafür bitte vorher an. Für größere Bestände können wir eine individuelle Vereinbarung treffen – schreiben Sie uns an ankauf@plutoparts.de.
Dürfen wir geleaste oder finanzierte Geräte verkaufen?
Nicht, solange daran Rechte Dritter bestehen, etwa aus Leasing, Finanzierung oder Eigentumsvorbehalt. Verkaufen können Sie Ware, die Ihnen gehört oder über die Sie verfügen dürfen. Bei begründeten Zweifeln können wir einen Nachweis verlangen, zum Beispiel einen Kaufbeleg.
Was passiert mit den Daten auf den Geräten?
Sichern und löschen Sie Ihre Daten vor dem Versand, entnehmen Sie Speicherkarten, entfernen Sie Aufkleber mit Ihrer Betreibernummer (e-ID) und lösen Sie die Bindung an Ihr DJI-Konto – oder sagen Sie uns Bescheid, wenn das nicht geht. Nach Abschluss des Ankaufs setzen wir die Geräte zurück und löschen verbliebene Daten, ohne sie zu sichten; eine Sicherung oder Herausgabe ist nicht möglich. Schritt für Schritt: DJI-Kontobindung lösen.
Haften wir nach dem Verkauf für Mängel?
Nach der Auszahlung machen wir wegen Mängeln der Ware keine Ansprüche gegen Sie geltend – es sei denn, Sie haben einen Mangel arglistig verschwiegen, vorsätzlich falsche Angaben gemacht oder waren zum Verkauf nicht berechtigt.
Sie möchten Drohnen verkaufen?
Senden Sie uns die Angaben und Fotos. Sie erhalten Ihr Angebot per E-Mail.
Stand: Oktober 2026 · Keine Steuerberatung · Es gelten unsere Ankaufbedingungen.