DJI Drohne aus den USA oder China bestellen: Zoll, Einfuhrsteuer und C-Label
Eine DJI-Drohne aus den USA oder China ist nach der Einfuhr selten günstiger als in Deutschland: Auf Warenwert plus Versand kommen 19 % Einfuhrumsatzsteuer und 7,50 € Post-Pauschale. Zoll fällt bei Kameradrohnen bis 7 kg zwar nicht an, der Kursvorteil ist damit aber aufgebraucht. Dazu kommt: Geräte ohne EU-Klassenlabel dürfen nach Auffassung des Luftfahrt-Bundesamts in der offenen Kategorie nicht geflogen werden, und DJI-Garantie wie Care Refresh gelten nur in der Kaufregion.
Importkosten-Rechner
Was die Drohne nach Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und Zustellergebühr in Euro kostet.
Was Sie beim Import wirklich zahlen
Seit dem 1. Juli 2026 gibt es keine Zollfreigrenze mehr. Für eine Drohne über 150 € Warenwert gilt der reguläre Zollsatz des Zolltarifs – bei Kameradrohnen bis 7 kg sind das 0 %. Entscheidend ist die Einfuhrumsatzsteuer: 19 % auf den Zollwert, also Kaufpreis plus Versandkosten, umgerechnet mit dem Zollkurs des Monats, in dem die Sendung angemeldet wird.
| Posten | Höhe | Wofür |
|---|---|---|
| Einfuhrumsatzsteuer | 19 % | auf Warenwert + Versand + Zoll; fällig ab dem ersten Euro, auch bei Gebrauchtware und Privatkauf |
| Zoll Kameradrohne bis 7 kg | 0 % | Multikopter mit fest eingebauter Kamera (Zolltarif 8806 21 10 und 8806 22 10) – Mini, Air, Mavic, Avata, Mavic 3 Enterprise |
| Zoll Drohne über 7 kg | 7,5 % | Zolltarif 8806 23 00 (z. B. Matrice-Klasse); ebenso Drohnen ohne eingebaute Kamera |
| Zoll Zubehör | 0–2,7 % | Fernsteuerungen 0 % · Akkus 2,7 % · Propeller, Gimbal und andere Teile 2,7 % |
| Pauschalzoll Kleinsendung | 3 € | je Warenart bei Post- und IOSS-Sendungen bis 150 € Warenwert (Zubehör von AliExpress, Temu); für Drohnen über 150 € nicht relevant |
| Post-Pauschale | 7,50 € | Deutsche Post/DHL für die Verzollung in Ihrem Auftrag; entfällt bei Selbstverzollung beim Zollamt |
| Express-Entgelt | ab 15 € | DHL Express 2 %, mind. 15 € zzgl. MwSt. · UPS 3 %, mind. 15,70 € zzgl. MwSt. · FedEx 2,5 %, mind. 15 € |
| EU-Abfertigungspauschale | 2 € | geplant ab 1. November 2026 je Position bei Fernverkäufen, unabhängig vom Warenwert – Stand Oktober 2026 noch nicht endgültig beschlossen |
Rechenbeispiel: DJI Air 3S aus den USA
Listenpreis im US-Store 1.099 $ (ohne Sales Tax), Versand per Paketweiterleiter 60 $, Zollkurs Oktober 2026: 1 € = 1,1411 $.
| Position | Betrag | Rechnung |
|---|---|---|
| Warenwert | 963,11 € | 1.099 $ ÷ 1,1411 |
| Versand | 52,58 € | 60 $ ÷ 1,1411 – zählt zum Zollwert |
| Zoll | 0,00 € | 0 % für Kameradrohnen bis 7 kg |
| Einfuhrumsatzsteuer | 192,98 € | 19 % von 1.015,69 € |
| Post-Pauschale | 7,50 € | Deutsche Post/DHL |
| Gesamt | 1.216,17 € | ohne Kartengebühr (meist 1–3 %) und ohne US-Sales-Tax am Weiterleiter |
| Air 3S bei PlutoParts | 999 € | EU-Version mit C1-Label, Rechnung mit MwSt., 2 Jahre Gewährleistung, Versand 1–2 Werktage |
Der Dollarpreis in gleicher Höhe wie der Europreis klingt nach 12 % Ersparnis – die 19 % Einfuhrumsatzsteuer machen daraus einen Aufpreis. Dazu kommen Versand, Pauschale und das Fehlen von Gewährleistung und Garantie in Europa.
So läuft die Einfuhr ab
- Händler übermittelt die DatenWarenwert, Inhalt und Rechnung gehen elektronisch an den Zoll. Maßgeblich sind diese Daten, nicht der Aufkleber auf dem Paket.
- Post oder Kurier verzollt für SieDeutsche Post/DHL meldet die Sendung stellvertretend an und verauslagt Zoll und Einfuhrumsatzsteuer.
- Zahlung bei ZustellungAbgaben plus 7,50 € Pauschale zahlen Sie an den Zusteller; Express-Dienste rechnen vorab online oder beim Kurier ab.
- Fehlen Unterlagen: ZollamtDann geht die Sendung an Ihr Zollamt; Pakete lagern dort 9 Tage. Mit Rechnung oder PayPal-Beleg holen Sie sie selbst ab – ohne Pauschale.
Ohne C-Label: Was in der EU für US- und China-Versionen gilt
Seit 2024 richten sich die Rechte in der offenen Kategorie nach dem Klassenlabel (C0 bis C4) auf der Drohne. DJI vergibt es nur für Geräte, die für den europäischen Markt bestimmt sind – in den technischen Daten steht die Klasse deshalb ausdrücklich als „C1 (EU)“ oder „C0 (EU)“. Ein in den USA oder China verkauftes Gerät ist eine eigene Version ohne dieses Label, auch wenn die Hardware gleich aussieht.
Nachkleben geht nicht. Das Label bringt ausschließlich der Hersteller nach einer Konformitätsbewertung an, bei C1 bis C3 mit einer notifizierten Stelle. Das Luftfahrt-Bundesamt stellt klar: „Eine Privatperson ist nicht befugt, eine Klassenmarkierung auf einer Drohne anzubringen.“ Die früheren DJI-Programme zum Nachrüsten (C1 für die Mavic 3, C2 für die Mavic 3 Enterprise, C0 für Mini 3 und Mini 2 SE) liefen nur für Geräte im Europäischen Wirtschaftsraum.
Bestandsschutz gilt nicht für Neuimporte. Drohnen ohne Label dürfen nur dann weiter in der offenen Kategorie fliegen, wenn sie vor dem 1. Januar 2024 in der EU in Verkehr gebracht wurden – unter 250 g in A1, bis 25 kg in A3 (Art. 20 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947). Eine 2026 aus den USA bestellte Drohne bringen Sie selbst erstmals in die EU. Das Luftfahrt-Bundesamt schreibt dazu:
„Das Inverkehrbringen bedeutet in diesem Zusammenhang das erstmalige Bereitstellen eines einzelnen Produkts (UAS) auf dem EU-Markt, z. B. durch Import aus einem Drittland […]. Zudem ist der Betrieb nicht klassifizierter UAS, die nach dem genannten Stichtag in Verkehr gebracht wurden, in der offenen Kategorie nicht zulässig.“Luftfahrt-Bundesamt, „C-klassifizierte UAS“
Damit bleibt für eine US- oder China-Version nur die spezielle Kategorie mit Betriebsgenehmigung – auch unter 250 g. Selbst wer der milderen Lesart der EASA für Bestandsdrohnen folgt (unter 250 g A1, sonst A3), verliert bei Air 3S, Avata 2 oder Mavic 4 Pro die Rechte der Klassen C1 und C2: keine Flüge in der Nähe von Menschen, 150 m Abstand zu Wohn- und Gewerbegebieten. Der Verstoß ist eine Ordnungswidrigkeit mit bis zu 50.000 € Geldbuße (§ 58 LuftVG).
Funk: kein Reichweitenvorteil
US-Versionen senden mit FCC-Leistung (bis 33 dBm), in Europa sind 20 dBm bei 2,4 GHz und 14 dBm bei 5,8 GHz erlaubt (CE). DJI-Drohnen erkennen die Region per Standort und schalten automatisch um – eine „FCC-Version“ bringt in Deutschland also nichts, und wer den Modus manipuliert, nutzt Frequenzen außerhalb der Allgemeinzuteilung der Bundesnetzagentur.
Fernidentifizierung
Klassen C1 bis C3 müssen in der EU mit aktiver Direct Remote ID fliegen, die Ihre Betreibernummer (e-ID) aussendet. US-Geräte erfüllen die amerikanische Remote-ID der FAA; dass sie in der EU anerkannt wird, ist nicht belegt.
Was trotzdem gilt
Registrierung beim LBA (ab 250 g oder mit Kamera), e-ID am Gerät und Haftpflichtversicherung nach § 43 LuftVG sind unabhängig von der Herkunft Pflicht. US-Nachweise wie TRUST oder Part 107 werden in der EU nicht anerkannt.
Die EASA rät in ihren FAQ ausdrücklich davon ab, Drohnen direkt außerhalb der EU zu kaufen, weil sie möglicherweise nicht für den EU-Markt bestimmt sind, und empfiehlt, vor dem Kauf Klassenlabel und EU-Konformitätserklärung mit Bezug auf die Verordnung (EU) 2019/945 zu prüfen.
EU-Version und Importgerät im Vergleich
| Punkt | EU-Version vom deutschen Händler | US- oder China-Version per Import |
|---|---|---|
| Klassenlabel | C0, C1 oder C2 ab Werk, Konformitätserklärung liegt bei | kein EU-Label, kein Nachrüsten möglich |
| Offene Kategorie | A1 bis A3 je nach Klasse und Nachweis | laut LBA nicht zulässig; nur spezielle Kategorie mit Genehmigung |
| Preis | inkl. 19 % MwSt., Versand 1–2 Werktage | Kaufpreis + Versand + 19 % Einfuhrsteuer + Pauschale, Kurs des Zollmonats |
| Gewährleistung | 2 Jahre gegen den Händler, 14 Tage Widerruf | nur, wenn der Händler sein Angebot auf Deutschland ausrichtet; Durchsetzung in USA/China kaum möglich |
| DJI-Garantie | in der EU-Serviceregion | nur in der Kaufregion; europäische Servicecenter lehnen Fremdregion ab |
| Care Refresh | in der EU abschließbar | muss aus derselben Region stammen wie das Gerät – in der EU nicht möglich |
| Rücksendung | innerhalb Deutschlands | auf eigene Kosten ins Ausland; Einfuhrsteuer nur auf Antrag zurück, Pauschale nicht |
Garantie, Care Refresh und Gewährleistung
DJI-Garantie. DJI bietet keine weltweite Garantie: Garantieservice gibt es nur in der Region, in der das Gerät gekauft wurde. Eine Reparatur in einer anderen Region ist nach DJI-Bedingungen nur optional, abhängig von Teileverfügbarkeit und gegen Aufpreis. Europäische Servicecenter erkennen „CN-Versionen“ und US-Geräte an der Seriennummer und verweisen an den Händler.
Care Refresh. Der Schutzbrief und das Gerät müssen aus demselben Land oder derselben Region stammen; die Leistung gilt nur dort, wo Care Refresh gekauft wurde. Für ein importiertes Gerät lässt sich in Deutschland also kein Care Refresh abschließen. Zur Erinnerung: Für Fluggeräte ist der Abschluss nur neu und unaktiviert oder binnen 48 Stunden nach der Aktivierung möglich, danach nur mit Videoprüfung.
Gewährleistung und Widerruf. In Deutschland haben Sie 2 Jahre Gewährleistung gegen den Händler (im ersten Jahr mit Beweislastumkehr) und 14 Tage Widerrufsrecht. Gegenüber einem Händler in den USA oder China gilt deutsches Verbraucherrecht nur, wenn er sein Angebot erkennbar auf Deutschland ausrichtet (Art. 6 Rom-I-Verordnung) – und selbst dann müssten Sie es dort durchsetzen. Das Europäische Verbraucherzentrum hilft nur bei Händlern in der EU, Island und Norwegen.
Rücksendung. Geht die Drohne zurück, zahlen Sie den Rückversand ins Drittland. Die Einfuhrumsatzsteuer erstattet das Hauptzollamt auf Antrag mit Ausfuhrnachweis – bei Rücksendung aus dem Fernabsatz innerhalb von 90 Tagen nach der Zollanmeldung. Die Pauschale der Post ist keine Einfuhrabgabe und bleibt weg.
USA und China 2026: Was realistisch ist
USA
Der US-DJI-Store liefert nur innerhalb der USA; ein Kauf läuft über Paketweiterleiter oder US-Händler. Dazu kommt die Lage vor Ort: Seit dem 22. Dezember 2025 steht DJI auf der „Covered List“ der US-Behörde FCC – neue Modelle erhalten keine Funkzulassung mehr, bereits zugelassene dürfen weiter verkauft werden. Mavic 4 Pro und Mini 5 Pro verkauft DJI in den USA offiziell nicht, Air 3S, Mini 4 Pro und Flip waren im Oktober 2026 im US-Store ausverkauft, und seit September 2026 erhebt die USA 25 % Zoll auf importierte Drohnen bis 25 kg. Günstiger als in Deutschland wird es damit praktisch nie – siehe Rechenbeispiel oben.
Gebrauchtkauf bei eBay USA: gleiche Abgaben wie bei Neuware, kein Geschenk-Freibetrag, dieselbe Label-Frage.
China: AliExpress, Temu, Taobao
Hier kommen zwei Versionen in Umlauf: „Global“ und „CN“. Die China-Version ist an der Seriennummer erkennbar und bekommt in Europa keinen Garantieservice. Preise auf den Plattformen enthalten die Mehrwertsteuer nur bis 150 € Warenwert; darüber kassiert der Zusteller Einfuhrsteuer und Pauschale nach – es sei denn, der Marktplatz weist Einfuhrabgaben ausdrücklich im Checkout aus. Prüfen Sie das vor dem Kauf.
„EU-Lager“-Angebote werden ohne Einfuhrabgaben geliefert. Ob es sich um eine EU-Version mit Klassenlabel handelt, sagt das Lager aber nicht – fragen Sie nach Label und Konformitätserklärung.
Zubehör und Akkus: Gefälschte Akkus sind ein Sicherheitsrisiko, der Zoll kann Fälschungen einbehalten und vernichten lassen. Bei zertifizierten Geräten gehört der Akku zur Zulassung: Ein nicht zertifizierter Akku macht die C1-Zertifizierung der Mavic 3E EU-C1 ungültig, und ein US-Akku „Plus“ bringt eine Mini über 250 g – aus einer C0-Drohne wird dadurch keine C1-Drohne.
Checkliste vor dem Kauf im Ausland
- Gesamtpreis rechnen: Kaufpreis + Versand, umgerechnet zum Zollkurs, plus 19 % Einfuhrsteuer und Pauschale – mit dem Rechner oben.
- Klassenlabel klären: Nur Geräte mit EU-Label (C0/C1/C2) und Konformitätserklärung nach Verordnung (EU) 2019/945 fliegen in der offenen Kategorie.
- Version prüfen: Seriennummer beim Händler erfragen – „CN“ oder US-Version bedeutet kein Garantieservice in Europa und kein Care Refresh.
- Abgaben im Checkout? Nur wenn der Marktplatz Einfuhrabgaben ausweist, kommt nichts nach. Sonst zahlt der Zusteller-Bote mit Ihnen ab.
- Nie „Geschenk“ oder niedrigen Wert deklarieren lassen: Der Empfänger haftet für die Abgaben; vorsätzlich falsche Angaben sind Steuerhinterziehung (§ 370 AO), leichtfertige eine Ordnungswidrigkeit bis 50.000 € (§ 378 AO).
- Akkus: Per US-Post reisen Lithium-Akkus nur eingebaut im Gerät, höchstens zwei je Sendung – Fly-More-Sets mit Zusatzakkus gehen so nicht.
- Rückweg einplanen: Rücksendung ins Drittland auf eigene Kosten, Erstattung der Einfuhrsteuer nur auf Antrag.
Drohne im Urlaub gekauft und mitgebracht
Im Reiseverkehr gilt eine Freigrenze von 430 € bei Flug- und Seereisen (300 € auf dem Landweg, 175 € unter 15 Jahren). Eine Drohne darüber wird komplett versteuert, nicht nur der Teil über der Grenze: bis 700 € Warenwert pauschal 17,5 %, darüber nach Zolltarif – bei Kameradrohnen 0 % Zoll plus 19 % Einfuhrumsatzsteuer. Melden Sie das Gerät mit Kaufbeleg mündlich beim Zoll an. Für Label, Garantie und Care Refresh gilt dasselbe wie beim Versandkauf.
DJI-Drohnen als EU-Version bei PlutoParts
Klassenlabel ab Werk, Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer, 2 Jahre Gewährleistung, 14 Tage Widerruf, Versand in 1–2 Werktagen. Unternehmen, Behörden und Vereine bestellen per Angebot – auf Wunsch mit Kauf auf Rechnung nach Prüfung.
Häufige Fragen
Wie viel Zoll zahle ich für eine DJI-Drohne aus den USA oder China?
Darf ich eine US-Version oder FCC-Version in Deutschland fliegen?
Kann ich das C1-Label nachträglich bekommen?
Gilt die DJI-Garantie oder Care Refresh in Deutschland für ein Importgerät?
Lohnt sich eine DJI-Drohne von AliExpress oder Temu?
Was passiert, wenn der Händler einen zu niedrigen Wert oder „Geschenk“ deklariert?
Passend dazu
- Welche DJI-Drohne passt zu Ihnen?Drohnen-Finder mit nötigem Nachweis je Modell.
- DJI Care Refresh: Kosten und wann es sich lohntSchutzbrief im Vergleich zur Ersatzdrohne.
- Welche DJI-Fernsteuerung passt zu welcher Drohne?Kompatibilitätstabelle für RC 2, RC-N3 und RC Pro.
- Drohnenakku im Flugzeug: Akku-RechnerWattstunden und Airline-Regeln für die Reise.
- DJI Enterprise-DrohnenMavic 3 Enterprise, Matrice 4 und Matrice 400 als EU-Version.
Stand: Oktober 2026. Rechtslage Deutschland; Zollkurse gelten je Monat der Zollanmeldung. Orientierung, keine Rechts- oder Steuerberatung. Quellen:
- Zoll: Internetbestellungen aus Nicht-EU-Staaten · Reisefreimengen
- Verordnung (EU) 2026/382 (Wegfall der 150-€-Zollbefreiung, Pauschalzoll 3 €) · EU-Kommission: Zollreform · TARIC, Positionen 8806 21 10 und 8806 22 10
- DHL: Auslagepauschale und Selbstverzollung
- LBA: C-klassifizierte UAS · LBA-FAQ · Durchführungsverordnung (EU) 2019/947, Art. 20 · EASA-FAQ Drohnen
- DJI Care Refresh FAQ · DJI After-Sales Service Policies · FCC Public Notice DA 25-1086