Drohne für Verein oder Feuerwehr: Beschaffung, Förderung und Steuer
Eine Einsatzdrohne mit Wärmebild kostete Feuerwehren 2025 und 2026 als Komplettpaket zwischen 7.500 und 16.100 €. Kommunale Feuerwehren beschaffen über den Gemeindehaushalt – bis zur Direktauftragsgrenze des Landes ohne Ausschreibung. Fördervereine kaufen aus Spenden und übergeben die Drohne der Gemeinde. Jagd- und Kitzrettungsvereine konnten 2026 bis zu 3.000 € Bundesförderung je Drohne beantragen; ob 2027 eine Runde folgt, ist offen. Eine Landesförderung speziell für Feuerwehrdrohnen kennen wir bisher nur aus Baden-Württemberg. Vereine und Gemeinden zahlen in der Regel brutto, weil kein Vorsteuerabzug besteht.
Beschaffungs-Check
Wer kauft und wofür? Daraus folgen Beschaffungsweg, Förderung, Steuer, Betreiberpflichten und das passende Modell.
Was kostet eine Drohne für Feuerwehr oder Verein?
Das Fluggerät ist nur der Anfang. Feuerwehren rechnen mit Ersatzakkus, Ladestation, Lautsprecher oder Scheinwerfer, Tablet, Transportkoffer, Ausbildung und Versicherung. Die folgenden Beispiele stammen aus Presseberichten der Jahre 2025 und 2026 und zeigen, was Wehren tatsächlich bezahlt haben.
| Feuerwehr | Drohne | Kosten | Finanzierung | Quelle |
|---|---|---|---|---|
| Schwaan / Wiendorf (MV) | nicht genannt | 7.500 € | nicht genannt; Ausbildung A1/A3 der Einsatzkräfte seit Dezember 2025 | Nordkurier, 02/2026 |
| Kernen im Remstal (BW) | DJI Matrice 30T mit Lautsprecher | 11.000 € | Haushalt, teilweise Fördermittel; 6 geschulte Kräfte, 3 je Einsatz | Stuttgarter Zeitung, 06/2025 |
| Bellin (MV) | nicht genannt | knapp 12.000 € | Förderverein; 3.000 € Sammelspende von Sparkasse, Gewerbeverein, Lions, Rotary, Round Table | Nordkurier, 02/2025 |
| Lichtenwald (BW) | nicht genannt | 13.400 € | Gemeindehaushalt; Landesförderung vorerst abgelehnt, Topf überzeichnet | Stuttgarter Zeitung, 10/2025 |
| Bunde (Niedersachsen) | DJI Matrice 4TD | rund 15.000 € | Förderverein; Sparkasse 2.000 €, Volksbank 1.000 €, Firmen | LeserEcho Leer, 09/2026 |
| Hornel / Sontra (Hessen) | nicht genannt | 16.100 € | Feuerwehrverein, komplett aus Spenden (rund 90 % Firmen) | Werra-Rundschau, 01/2025 |
| Musterausstattung Land BW | Drohne nach technischer Beschreibung | 20.000 € | Kalkulation des Landes; Festbetrag Z-Feu 10.000 € | ZFeuVwV / Stuttgarter Zeitung |
Beispielpaket mit aktuellen Shop-Preisen
Einsatzpaket auf Basis der Matrice 4T, Neuware, Preise inklusive Mehrwertsteuer, Stand heute. Für Behörden und Vereine erstellen wir daraus ein Angebot mit Rechnungskauf nach Prüfung.
| Position | Preis | Wofür |
|---|---|---|
| DJI Matrice 4T Thermal | 6.350 € | Wärmebild 640×512, Zoom, Laser-Entfernungsmesser, Nachtlicht, bis 49 min Flugzeit |
| 2 × DJI Matrice 4 Serie Battery | 370 € | drei Akkus im Umlauf für durchgehende Einsätze |
| DJI Matrice 4 Serie – Akkuladestation (200W) | 88 € | lädt bis zu drei Akkus nacheinander |
| DJI AS1 Lautsprecher | 226 € | Durchsagen bis 300 m, 114 dB |
| DJI AL1 Scheinwerfer | 295 € | Ausleuchten der Einsatzstelle, 4,3 Lux in 100 m |
| Paket | 7.329 € | ohne Tablet, Koffer, Ausbildung und Versicherung |
Was zusätzlich einzuplanen ist
Ausbildung: EU-Kompetenznachweis A1/A3 online beim Luftfahrt-Bundesamt (25 € Gebühr), A2-Fernpilotenzeugnis bei einer anerkannten Prüfstelle (Preis je Anbieter). Registrierung als Betreiber beim LBA: 50 € für juristische Personen. Versicherung: Luftfahrt-Haftpflicht, Prämie je Deckung und Versicherer. Verschleiß: Akkus und Propeller sind Verbrauchsmaterial – nach einigen hundert Ladezyklen steht Ersatz an.
Gebraucht oder generalüberholt?
Für Feuerwehr und Förderverein ohne Förderbindung sind generalüberholte Module und Akkus eine Möglichkeit, das Paket zu strecken – bei PlutoParts mit 12 Monaten Austauschgarantie. Für die Bundesförderung Kitzrettung und für Z-Feu zählen dagegen nur Neugeräte; dort ist auch der Kauf vor dem Bescheid ausgeschlossen.
Drei Beschaffungswege im Vergleich
| Gemeindehaushalt | Förderverein und Spenden | Förderprogramm | |
|---|---|---|---|
| Wer kauft | Die Gemeinde als Träger der Feuerwehr | Der eingetragene Verein aus Spenden und Sponsoring | Der Antragsteller – nach Bewilligung, nie vorher |
| Eigentum und Halter | Gemeinde | Verein bis zur Übergabe, danach Gemeinde (Schenkung) oder weiter Verein (Leihe) | Antragsteller; Zweckbindung 3 Jahre (Bund) bzw. in der Regel 10 Jahre (Z-Feu BW) |
| Formalien | Haushaltsansatz, Vergleichsangebote, ab Wertgrenze Verhandlungsvergabe | Vorstandsbeschluss, Spendenquittungen, Annahme durch den Gemeinderat | Antrag mit Angebot, Bescheid, Verwendungsnachweis, Meldepflichten |
| Dauer | Mit dem Haushaltsjahr – oder über außerplanmäßige Mittel | So schnell, wie die Spenden zusammenkommen; oft 3–9 Monate | Feste Antragsfristen, Bewilligung Monate später |
| Stolpersteine | Produktneutrale Leistungsbeschreibung, Dokumentation, Zahlungsziel 30 Tage | Unklare Halterschaft bei Leihe, Vereinshaftpflicht deckt Drohne nicht, Sponsoring ist keine Spende | Topf überzeichnet, nur Neugeräte, technische Mindestanforderungen |
Weg 1: Die Gemeinde beschafft für die Feuerwehr
Träger der Freiwilligen Feuerwehr ist die Gemeinde. Sie stellt die Mittel im Haushalt bereit – idealerweise begründet über den Feuerwehrbedarfsplan oder ein kurzes Einsatzkonzept: Welche Lagen (Personensuche, Vegetationsbrand, Hochwasser), welche Besatzung, welche Ausbildung.
Unterhalb der Direktauftragsgrenze Ihres Landes genügen formlos eingeholte Vergleichsangebote. Darüber folgt die Verhandlungsvergabe nach § 12 UVgO mit grundsätzlich mindestens drei Angeboten; erst ab 216.000 € netto greift das EU-Vergaberecht. Beschreiben Sie die Leistung produktneutral (§ 23 Abs. 5 UVgO): Wärmebild 640×512, Flugzeit, Reichweite, Lautsprecher – ein Markenname nur mit dem Zusatz „oder gleichwertig“, es sei denn, ein sachlicher Grund wie Kompatibilität mit vorhandenen Akkus und Fernsteuerungen wird dokumentiert (§ 6 UVgO).
Zahlung: Öffentliche Auftraggeber dürfen höchstens 30 Tage Zahlungsziel vereinbaren, bis 60 Tage nur ausdrücklich und sachlich begründet (§ 271a BGB). Rechnungen gehen auf Wunsch als XRechnung mit Leitweg-ID. Ein Angebot von PlutoParts dient als Vergleichsangebot oder als Anlage zur Beschlussvorlage – hier anfordern.
| Direktauftrag netto | Wertgrenze | Hinweis |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg | 100.000 € | VergabeVwV für Kommunen, befristet bis 2027 |
| Bayern | 100.000 € | Bekanntmachung des Innenministeriums, bis 2029 |
| Brandenburg | 100.000 € | § 28 Abs. 3 KomHKV (seit Juni 2025) |
| Hessen | 100.000 € | seit 30. Juni 2026; über 20.000 € drei Vergleichspreise dokumentieren |
| Schleswig-Holstein | 50.000 € | SHVgVO, geändert Mai 2026 |
| Niedersachsen | 20.000 € | NWertVO; Anhebung auf 100.000 € im Landtag beraten |
| Rheinland-Pfalz | 10.000 € | Land und Kommunen |
| Nordrhein-Westfalen | kommunal | § 75a GO NRW: keine Landesgrenze, die Gemeinde regelt selbst |
| Sachsen | – | keine Direktauftragsgrenze; freihändige Vergabe bis 25.000 € |
| Bund | 50.000 € | seit 1. Juli 2026, § 55 Abs. 2 BHO |
Stand Oktober 2026, ohne Gewähr. Interne Dienstanweisungen können strenger sein – kurz bei Kämmerei oder Vergabestelle nachfragen.
Weg 2: Der Förderverein kauft und übergibt der Gemeinde
Wenn die Drohne keine Pflichtaufgabe ist und im Haushalt kein Platz bleibt, springt in der Praxis der Förderverein ein: Er sammelt bei Sparkasse, Volksbank, Serviceclubs und Firmen, kauft die Drohne und übergibt sie der Feuerwehr. Rechtlich sauber ist das eine Schenkung an die Gemeinde (§§ 516 ff. BGB). Gemeinnützigkeitsrechtlich ist die Weitergabe zulässig, weil Feuerschutz ein steuerbegünstigter Zweck ist (§ 58 Nr. 1, § 52 Abs. 2 Nr. 12 AO).
Der Gemeinderat muss die Schenkung annehmen – so verlangen es die Gemeindeordnungen, etwa § 78 Abs. 4 GemO Baden-Württemberg oder § 94 Abs. 3 GO NRW. Danach ist die Gemeinde Eigentümerin und Halterin: Sie registriert sich beim LBA als Betreiberin, versichert die Drohne über den Kommunalversicherer und trägt Wartung, Akkus und Ausbildung. Eine Leihe, bei der der Verein Halter bleibt, führt zu unklaren Zuständigkeiten bei Schaden, Versicherung und Registrierung – und der Verein selbst genießt kein Einsatzprivileg.
Spende oder Sponsoring?
Spenden an den gemeinnützigen Förderverein sind für Geber absetzbar (§ 10b EStG); der Verein stellt eine Zuwendungsbestätigung nach amtlichem Muster aus, bis 300 € reicht der Kontoauszug. Alternativ spenden Firmen direkt an die Gemeinde „für die Feuerwehr“ – dann stellt die Gemeinde die Bestätigung aus.
Sponsoring ist etwas anderes: Will die Firma ihr Logo groß auf der Drohne oder dem Fahrzeug und aktive Werbung, liegt eine Gegenleistung vor. Dafür gibt es keine Zuwendungsbestätigung, und ab dem Punkt aktiver Werbung entsteht ein steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb (BMF-Schreiben vom 18.02.1998). Ein bloßer Dank mit Namensnennung bleibt dagegen unschädlich.
Vereinsversicherung: Die übliche Vereinshaftpflicht schließt den Betrieb von Luftfahrzeugen meist aus. Solange der Verein Halter ist, braucht er eine eigene Luftfahrt-Haftpflicht (§ 43 LuftVG).
Textbausteine: Beschlussvorlage, Spendenaufruf, Leistungsbeschreibung
Zum Kopieren und Anpassen. Platzhalter in eckigen Klammern ersetzen; Beträge aus dem Angebot übernehmen.
Beschlussvorlage für Gemeinderat oder Ausschuss
Betreff: Beschaffung einer Einsatzdrohne mit Wärmebildkamera für die Freiwillige Feuerwehr [Ort] Sachverhalt Die Feuerwehr [Ort] wird jährlich zu [Zahl] Einsätzen alarmiert, darunter Personensuchen, Vegetationsbrände und Hochwasserlagen. Eine Drohne mit Wärmebildkamera verkürzt die Suche nach vermissten Personen, erkennt Glutnester und liefert der Einsatzleitung ein Lagebild aus der Luft. Die Fachempfehlung des Deutschen Feuerwehrverbands und der AGBF (FE 88-2025) beschreibt den Einsatz von Drohnen als Standardfähigkeit; Nachbarwehren in [Orte] setzen bereits Drohnen ein. Beschlussvorschlag 1. Der Gemeinderat stimmt der Beschaffung einer Einsatzdrohne mit Wärmebildkamera einschließlich Zubehör bis zu einem Betrag von [Betrag] € brutto zu. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, Vergleichsangebote einzuholen und die Beschaffung nach den geltenden Vergabegrundsätzen durchzuführen. 3. Die Verwaltung registriert die Drohne beim Luftfahrt-Bundesamt, stellt den Versicherungsschutz sicher und erlässt eine Dienstanweisung für Betrieb und Datenschutz. Finanzierung Haushaltsstelle [Nr.], Ansatz [Betrag] €. Der Förderverein der Feuerwehr beteiligt sich mit [Betrag] € aus Spenden / Eine Landesförderung ist beantragt (Z-Feu, Festbetrag 10.000 €) – Beschaffung erst nach Bewilligung. Folgekosten Ausbildung A1/A3 und A2 für [Zahl] Einsatzkräfte, Luftfahrt-Haftpflicht, Ersatzakkus und Wartung: ca. [Betrag] € jährlich. Anlage: Angebot [Händler] vom [Datum], Einsatzkonzept der Feuerwehr
Spendenaufruf des Fördervereins
Eine Drohne für unsere Feuerwehr – helfen Sie mit Sehr geehrte Damen und Herren, bei der Suche nach vermissten Personen, bei Flächenbränden und Hochwasser entscheidet oft die Übersicht. Eine Drohne mit Wärmebildkamera findet Menschen in der Dunkelheit, erkennt Glutnester und zeigt der Einsatzleitung die Lage aus der Luft. Die Feuerwehr [Ort] soll diese Fähigkeit bekommen. Das Einsatzpaket – Drohne, Wärmebildkamera, Ersatzakkus, Lautsprecher und Scheinwerfer, Ausbildung der Piloten – kostet [Betrag] €. [Betrag] € sind bereits zugesagt. Für den Rest bitten wir um Ihre Unterstützung. Spendenkonto: Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr [Ort] e. V., IBAN [IBAN], Verwendungszweck „Drohne“. Der Verein ist als gemeinnützig anerkannt; Sie erhalten eine Zuwendungsbestätigung für das Finanzamt, bis 300 € genügt Ihr Kontoauszug. Nach der Beschaffung übergibt der Verein die Drohne der Gemeinde [Ort] für die Feuerwehr. Alle Spenderinnen und Spender nennen wir – auf Wunsch – bei der Übergabe und in unserem Mitteilungsblatt. Mit freundlichen Grüßen [Name], Vorsitzende/r des Fördervereins · [Telefon] · [E-Mail]
Produktneutrale Leistungsbeschreibung für Vergleichsangebote
Leistungsbeschreibung: Unbemanntes Fluggerät mit Wärmebildkamera für die Feuerwehr [Ort] 1. Fluggerät: Multikopter mit EU-Klassenkennzeichnung (C2 oder C3), Startmasse unter 4 kg, Flugzeit mindestens 40 Minuten je Akku, Windbeständigkeit mindestens 12 m/s, Hinderniserkennung, Return-to-Home, Fernidentifizierung, Betriebstemperatur mindestens −10 bis +40 °C. 2. Sensorik: Wärmebildkamera mindestens 640×512 Pixel, radiometrisch, mit Hochtemperaturbereich; Tageslichtkamera mit mindestens 4K-Video und optischem oder Hybridzoom; Laser-Entfernungsmesser zur Koordinatenbestimmung erwünscht. 3. Übertragung: Verschlüsselte Bild- und Steuerverbindung, Reichweite nach CE mindestens 8 km, Live-Bild an die Einsatzleitung über HDMI oder Streaming. 4. Zubehör: Lautsprechermodul, Scheinwerfermodul, drei Flugakkus, Ladestation für mehrere Akkus, Transportkoffer, Ersatzpropeller, Speicherkarten. 5. Leistungen: Einweisung vor Ort oder online, Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer (auf Wunsch XRechnung mit Leitweg-ID), Zahlungsziel 30 Tage, Lieferzeit, Gewährleistung 2 Jahre, Servicepartner in Deutschland. Angebotsabgabe bis [Datum] an [Adresse]. Genannte Marken dienen nur der Veranschaulichung; gleichwertige Produkte sind zugelassen.
So läuft die Beschaffung ab
- Bedarf und Träger klärenWelche Lagen, welche Besatzung, wer ist Eigentümer und Halter – Gemeinde oder Verein. Ein kurzes Einsatzkonzept trägt jeden späteren Antrag.
- Finanzierung festlegenHaushalt, Spenden über den Förderverein oder Förderantrag. Ein Angebot mit Positionen liefert die Zahlen für Beschlussvorlage und Spendenaufruf.
- Beschluss und BestellungGemeinderat nimmt Schenkungen an, Vorstand beschließt nach Satzung, Verwaltung dokumentiert Vergleichsangebote. Bestellung per Angebot, Rechnungskauf nach Prüfung.
- In Betrieb nehmenRegistrierung beim LBA, Versicherung bestätigen, A1/A3 und A2 für die Piloten, Betriebshandbuch und erste Übungen – erst dann der erste Einsatz.
Weg 3: Förderprogramme – was es wirklich gibt
Die Erwartung „dafür gibt es doch Fördergeld“ ist der häufigste Grund für Verzögerungen. Tatsächlich gibt es ein Bundesprogramm für Jagd- und Kitzrettungsvereine und ein Landesprogramm für Gemeinden in Baden-Württemberg. Alles andere ist Haushalt, Spende oder Stiftung.
| Programm | Für wen | Höhe | Fristen und Stand | Bedingungen |
|---|---|---|---|---|
| Bundesprogramm RehkitzrettungBMLEH / BLE | eingetragene Kreisjagdvereine, Jägervereinigungen und Kitzrettungsvereine mit Satzungsschwerpunkt – nicht Jagdgenossenschaften, Privatpersonen, Unternehmen oder öffentliche Hand | Festbetrag bis 3.000 € je Drohne, eine Drohne je Verein; 2026 insgesamt 2,1 Mio. € | Antrag bis 30.06.2026 (Frist abgelaufen), Verwendungsnachweis bis 30.09.2026. Das Programm lief bisher jedes Jahr neu an; eine Runde 2027 ist noch nicht angekündigt. | Neugerät, Kauf erst nach dem Bescheid, Zweckbindung bis 31.12.2029; Echtbild- und Wärmebildkamera, mindestens 20 min Flugzeit, Return-to-Home, CE-Kennzeichnung nach den EU-Drohnenverordnungen; jährliche Meldung von Einsatztagen und geretteten Kitzen |
| Z-Feu Baden-WürttembergZFeuVwV vom 21.08.2024 | Gemeinden, Landkreise, Verwaltungsgemeinschaften, Zweckverbände – keine Vereine | Festbetrag 10.000 € je „Drohne nach technischer Beschreibung“ | Antrag soll bis 15. Februar des Haushaltsjahres vorliegen; VwV gilt bis Ende 2031; Topf 2025 stark überzeichnet | TB Drohnen (16.12.2024): Wärmebild 640×512 bei 30 fps, 4K-Video, 12 MP, 8 km Reichweite, 25–35 min Flugzeit, Schutzart IP43, ca. 6 kg; Zweckbindung in der Regel 10 Jahre |
| Andere Länderz. B. Bayern FwZR 2025–2027, Sachsen RLFw | Gemeinden | – | Stand Oktober 2026 | Drohnen sind dort nicht als Fördergegenstand aufgeführt. Eine eigene Drohnenförderung für Feuerwehren ist uns außer in Baden-Württemberg nicht bekannt; pauschale Landesmittel für Ausrüstung kann die Kommune frei einsetzen. |
| Stiftungen, Banken, Serviceclubs | Fördervereine, Hilfsorganisationen, Gemeinden | in Praxisbeispielen 1.000–3.000 € je Geber; in Hornel kamen rund 90 % der 16.100 € von Firmen | laufend, formlose Anfrage mit Angebot und Einsatzkonzept | Sparkassen- und Volksbank-Stiftungen, Lions, Rotary, Round Table, Bürgerstiftungen, örtliche Betriebe; als Spende absetzbar, Sponsoring mit Werbeleistung getrennt behandeln |
| Kommunale Vereinsförderung | Vereine | nach Richtlinie der Gemeinde | meist jährlich | nur wenn die Drohne zum geförderten Zweck passt; Förderrichtlinie der Gemeinde prüfen |
Steuer: Verein, Gemeinde und Betrieb im Vergleich
Gemeinnütziger Verein
Die Drohne gehört meist zum ideellen Bereich: kein Vorsteuerabzug, keine Abschreibung mit Steuerwirkung – der Bruttopreis ist die Belastung. Spenden quittiert der Verein mit Zuwendungsbestätigung nach amtlichem Muster; bis 300 € genügt der Kontoauszug (§ 50 Abs. 4 EStDV). Für Geber sind Spenden bis 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte abziehbar (§ 10b EStG).
Einnahmen mit Gegenleistung – Suchflüge gegen Kostenbeitrag, Luftaufnahmen, Werbung – sind Zweckbetrieb (7 % Umsatzsteuer) oder wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb (19 %; Freigrenze 50.000 € Einnahmen im Jahr seit 2026, § 64 Abs. 3 AO). Als Kleinunternehmer bleibt der Verein bis 25.000 € Vorjahresumsatz umsatzsteuerfrei; wer darüber liegt oder optiert, zieht anteilig Vorsteuer. Für Kitzrettung gegen Kostenbeitrag gibt es keine veröffentlichte Verwaltungsauffassung – vorab mit dem Steuerberater einordnen.
Sponsoring: Dank und Namensnennung ohne Hervorhebung bleiben steuerfrei; aktive Werbung begründet einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, und eine Zuwendungsbestätigung ist ausgeschlossen (BMF-Schreiben vom 18.02.1998).
Gemeinde und Feuerwehr
Brandschutz ist hoheitlich. Die Gemeinde ist dabei nicht Unternehmerin (§ 2b UStG), zahlt also brutto und zieht keine Vorsteuer. In der Doppik wird die Drohne im Anlagevermögen aktiviert und nach der Abschreibungstabelle des Landes abgeschrieben – steuerlich ohne Folgen.
Spenden an die Gemeinde „für die Feuerwehr“ sind für den Geber absetzbar; die Gemeinde stellt als juristische Person des öffentlichen Rechts selbst die Zuwendungsbestätigung aus (§ 10b Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EStG). Über Annahme und Vermittlung entscheidet in der Regel der Gemeinderat, der Bürgermeister nimmt das Angebot entgegen.
Schenkung vom Förderverein: Schenkungsteuer fällt nicht an – Zuwendungen an eine inländische Gemeinde sind befreit (§ 13 Abs. 1 Nr. 15 ErbStG). Was zählt, ist der förmliche Annahmebeschluss und die Übernahme von Versicherung und Registrierung durch die Gemeinde.
Unternehmen, Landwirte, Freiberufler
Wer die Drohne betrieblich nutzt – Landwirt, Vermessungsbüro, Dachdecker, Dienstleister für Kitzrettung – zieht die Vorsteuer und schreibt ab: linear über die Nutzungsdauer oder degressiv mit 30 % für Anschaffungen zwischen Juli 2025 und Ende 2027. Bis 800 € netto gilt die Sofortabschreibung als geringwertiges Wirtschaftsgut – für Einsatzdrohnen ohne Bedeutung.
Alle Varianten mit Rechenbeispielen: Drohne steuerlich absetzen – GWG, AfA, Vorsteuer.
Mitglieder, die als Unternehmer die Vereinsdrohne betrieblich mitnutzen, sollten das sauber trennen – eine Vereinsdrohne ist kein Betriebsvermögen des Mitglieds.
Luftrecht und Betrieb: Wer darf wann fliegen?
Feuerwehren und Hilfsorganisationen sind im Einsatz privilegiert, nicht pauschal befreit. § 21k LuftVO nimmt den Betrieb „durch oder unter Aufsicht von“ Behörden zur Aufgabenerfüllung und von Organisationen mit Sicherheitsaufgaben bei Not- und Unglücksfällen sowie Katastrophen von der Betriebsgenehmigung und von den Betriebsverboten des § 21h aus. Registrierung, Fernpilotenkompetenz und Versicherung bleiben. Das Luftfahrt-Bundesamt erwartet ein mit der EU-Verordnung vergleichbares Sicherheitsniveau und empfiehlt ein Betriebshandbuch; der Überflug von Zuschauern am Tag der offenen Tür ist ausdrücklich nicht gedeckt.
| Pflicht | Feuerwehr oder Hilfsorganisation im Einsatz | Dieselben bei Übung, Ausbildung, Vorführung | Verein ohne Sicherheitsaufgaben |
|---|---|---|---|
| Registrierung als Betreiber | Pflicht – Gemeinde oder Organisation, e-ID auf der Drohne | Pflicht | Pflicht – der Verein als juristische Person (50 €) |
| Kompetenznachweis der Piloten | § 21k befreit nicht; DFV-Fachempfehlung: A1/A3 als Basis, A2 als Ziel | A1/A3; mit C2-Drohne A2 für Flüge nahe Unbeteiligter | A1/A3; mit C2-Drohne A2 für Flüge nahe Unbeteiligter |
| Betriebsgenehmigung der speziellen KategorieBVLOS, über 120 m, über Menschenansammlungen, Abwurf | nicht erforderlich; vergleichbares Sicherheitsniveau, Abweichung nur soweit der Einsatz es erfordert | erforderlich wie für alle | erforderlich wie für alle |
| Geografische Gebiete § 21h LuftVOWohngrundstücke, Einsatzorte, Krankenhäuser, Bundesfernstraßen, Industrieanlagen | gelten nicht (§ 21k Abs. 2) | gelten | gelten – über Wohngrundstücken nur unter den Ausnahmen |
| Fernidentifizierung | Zusatzgerät entbehrlich (§ 21k Abs. 3); C-klassifizierte Drohnen senden ohnehin | Pflicht | Pflicht |
| Nachtflug | erlaubt, grünes Blinklicht eingeschaltet | erlaubt, grünes Blinklicht | erlaubt, grünes Blinklicht |
| Haftpflichtversicherung | Pflicht für den Halter (§ 43 LuftVG) – nur Bund und Land sind ausgenommen, Gemeinden nicht; Deckung beim Kommunalversicherer bestätigen lassen | Pflicht | Pflicht – mindestens 750.000 Sonderziehungsrechte; Vereinshaftpflicht deckt Luftfahrzeuge meist nicht |
Besatzung und Ausbildung
Die Fachempfehlung von DFV und AGBF (FE 88-2025) rechnet für eine Drohneneinheit mit mindestens zwölf Einsatzkräften und im Einsatz mit vier: Einheitsführer, Pilot, Kameraführer für die Luftbildauswertung und Luftraumbeobachter. Kleinere Wehren arbeiten mit drei Kräften je Einsatz und sechs ausgebildeten Piloten, wie Kernen im Remstal. Ausbildungspfad: feuerwehrtechnische Grundausbildung und Funk, dann A1/A3 für alle, A2 für die Piloten, danach Fachausbildung am Einsatzgerät und Training ohne GPS-Assistenz.
Bilder und Datenschutz
Aufnahmen zur Einsatzdokumentation sind zulässig; eine Veröffentlichung von Bildern mit erkennbaren Personen braucht deren Einwilligung, Aufnahmen von Wohnungen müssen gerechtfertigt sein, und Auskünfte an Medien gibt nur die Einsatzleitung – so die Empfehlung des hessischen Innenministeriums für Feuerwehrangehörige, die für alle Bildaufnahmen vom Einsatzort einschließlich Livestreams gilt. Eine Dienstanweisung zu Speicherung, Löschfristen und Weitergabe gehört ins Betriebshandbuch.
Welche Drohne passt? Vier Klassen für Feuerwehr und Verein
Für Personensuche und Lagebild ist eine Wärmebildauflösung von 640×512 Pixeln der Standard, den auch die technische Beschreibung des Landes Baden-Württemberg verlangt. Darüber entscheiden Laser-Entfernungsmesser (Koordinaten für die Bodentrupps), Nachtlicht, Lautsprecher und Scheinwerfer sowie die Frage, ob die Drohne bei Regen fliegen muss.
| Klasse | Modell | Wofür | Kennzahlen | Preis heute |
|---|---|---|---|---|
| Einstieg | DJI Mavic 3T Thermal C2 | Lagebild, Glutnester, Kitzrettung, Dokumentation; kleine Wehren und Vereine | 920 g, bis 45 min, Wärmebild 640×512, 56× Hybridzoom, 8 km Reichweite (CE), keine ausgewiesene Schutzart, Klasse C2 | 5.290 €zurzeit nicht auf LagerAngebot |
| Standard | DJI Matrice 4T Thermal | Personensuche, Einsatzleitung, Vegetationsbrand; Lautsprecher AS1 und Scheinwerfer AL1 andockbar | 1,2 kg, bis 49 min, Wärmebild 640×512 (Fotos 1280×1024), 112× Hybridzoom, Laser bis 1.800 m, Nachtlicht, 12 km Reichweite (CE), keine ausgewiesene Schutzart, Klasse C2 | 6.350 €auf LagerAngebot |
| Wetterfest | DJI Matrice 4TD - RC Plus 2 Enterprise Combo | Wasser und Küste, Regen, Dauerbetrieb; später mit Dock 3 automatisierbar | Schutzart IP55, bis 54 min, Wärmebild 640×512, Laser bis 1.800 m, Nachtlicht 100 m, Klassen C2 und C6; Akkus separat | 8.685 €auf LagerAngebot |
| Plattform | DJI Matrice 400 (M400) – ohne Akkus und Ladestation | Schwerpunkteinheiten: Wechselnutzlasten wie Wärmebildkamera, Scheinwerfer Zenmuse S1, Lautsprecher Zenmuse V1 | Schutzart IP55, bis 59 min, bis 6 kg Nutzlast, −20 bis 50 °C; Akkus, Ladestation und Nutzlast separat | 9.000 €auf LagerAngebot |
Preise inklusive Mehrwertsteuer, Stand heute. Die technische Beschreibung des Landes Baden-Württemberg verlangt unter anderem Schutzart IP43: Mavic 3T und Matrice 4T weisen keine Schutzart aus, Matrice 4TD und Matrice 400 sind nach IP55 geschützt – vor einem Z-Feu-Antrag die TB im Wortlaut prüfen. Alle Geräte liefern wir als EU-Version mit Klassenkennzeichnung, Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer und 2 Jahren Gewährleistung.
Checkliste vor der Beschaffung
- Träger und Eigentümer festlegen – Gemeinde oder Verein; bei Vereinskauf die spätere Schenkung an die Gemeinde von Anfang an einplanen.
- Einsatzkonzept schreiben – Lagen, Besatzung, Alarmierung, Ausbildung; eine Seite reicht für Gemeinderat und Spender.
- Finanzierung klären – Haushalt, Spenden, Förderantrag; vor einem Förderbescheid nichts bestellen.
- Angebot einholen – mit allen Positionen (Akkus, Ladestation, Module, Einweisung) als Grundlage für Beschluss, Antrag und Vergleich.
- Produktneutral beschreiben – Wärmebild 640×512, Flugzeit, Reichweite, Module; Markenname nur mit „oder gleichwertig“ oder begründeter Kompatibilität.
- Beschluss fassen – Gemeinderat nimmt Schenkungen an, Vorstand beschließt nach Satzung; Protokoll aufbewahren.
- Versicherung bestätigen lassen – Luftfahrt-Haftpflicht schriftlich vom Kommunal- oder Vereinsversicherer, bevor die Drohne das erste Mal fliegt.
- Registrieren – Betreiber beim Luftfahrt-Bundesamt, e-ID auf der Drohne anbringen.
- Ausbilden – A1/A3 für alle Beteiligten, A2 für die Piloten, regelmäßige Übungsflüge mit Protokoll.
- Betriebshandbuch und Dienstanweisung – Freigabe, Checklisten, Datenschutz, Dokumentation, keine Flüge über Zuschauern bei Vorführungen.
- Laufenden Betrieb planen – Akkupflege, Firmware, Ersatzteile, Wartungsbudget, Ansprechpartner beim Händler.
Angebot für Feuerwehr, Verein und Kommune
Angebot mit allen Positionen als Grundlage für Beschluss, Spendenaufruf oder Förderantrag. Kauf auf Rechnung nach Prüfung, auf Wunsch XRechnung mit Leitweg-ID. EU-Versionen mit Klassenkennzeichnung, 2 Jahre Gewährleistung, Versand aus Essen in 1–2 Werktagen. Wir nehmen auch vorhandene Drohnen in Zahlung.
Häufige Fragen
Was kostet eine Feuerwehrdrohne mit Wärmebildkamera?
Gibt es eine Förderung für Feuerwehrdrohnen?
Darf der Förderverein die Drohne kaufen und der Feuerwehr überlassen?
Kann ein gemeinnütziger Verein die Drohne von der Steuer absetzen?
Welchen Drohnenführerschein brauchen Feuerwehr-Piloten?
Darf die Feuerwehr mit der Drohne überall fliegen?
Passend dazu
- Drohne steuerlich absetzenGWG, degressive Abschreibung, Vorsteuer – für Betriebe und Selbstständige.
- Welche DJI-Drohne passt zu Ihnen?Drohnen-Finder für Einsatz, Gewerbe und Freizeit.
- DJI-Drohne aus den USA oder China bestellenWarum Importgeräte ohne EU-Klasse für Vereine und Behörden ausscheiden.
- DJI Enterprise-DrohnenMavic 3 Enterprise, Matrice 4 und Matrice 400 als EU-Version.
- Einsatzbeleuchtung und LautsprecherAL1, AS1, Zenmuse S1 und V1 für Matrice-Plattformen.
Stand: Oktober 2026. Rechtslage Deutschland. Preise und Verfügbarkeit aus dem Shop zum Zeitpunkt des Seitenaufrufs. Orientierung, keine Rechts- oder Steuerberatung. Quellen:
- Bundesförderung Rehkitzrettung: FAQ Drohnen Kitzrettung 2026 (BMLEH/BLE) · Richtlinie zur Förderung der Anschaffung von Drohnen mit Wärmebildkameras zur Rehkitzrettung (BAnz AT 28.03.2024 B3)
- Baden-Württemberg: VwV Z-Feu vom 21.08.2024 · TB Drohnen, Stand 16.12.2024 · Bayern: FwZR 2025–2027 · Sachsen: RLFw
- Fachempfehlungen: DFV/AGBF FE 88-2025 „Drohnen und UAV in den Feuerwehren“ (14.08.2025) · vfdb-Merkblatt MB 13-07 · Hessisches Innenministerium: Bildaufnahmen vom Einsatzort (2023)
- Luftrecht: LBA: Betrieb durch BOS · § 21k LuftVO · § 43 LuftVG · Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 · Verordnung (EG) Nr. 785/2004, Art. 7
- Vergabe und Kommunalrecht: UVgO §§ 6, 12, 23 · § 271a BGB · § 55 BHO · § 78 Abs. 4 GemO BW · § 94 Abs. 3 GO NRW · § 75a GO NRW · Auftragsberatungsstellen: Wertgrenzen der Länder · Delegierte Verordnung (EU) 2025/2152 (EU-Schwellenwerte 2026/2027)
- Steuer: §§ 52, 55, 58, 64 AO · § 10b EStG · § 50 Abs. 4 EStDV · § 13 Abs. 1 Nr. 16 ErbStG · §§ 2b, 12, 19 UStG · BMF-Schreiben vom 18.02.1998 (Sponsoring) · Steueränderungsgesetz 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 363)
- Technik: DJI Mavic 3 Enterprise Specs · DJI Matrice 4 Series Specs · DJI Matrice 400 Specs · DJI Matrice 4D Series Datenblatt
- Praxisbeispiele: Stuttgarter Zeitung, 27.06.2025 (Kernen) · Stuttgarter Zeitung, 12.10.2025 (Lichtenwald) · Nordkurier, 06.02.2025 (Bellin) · Nordkurier, 26.02.2026 (Schwaan) · LeserEcho Leer, 29.09.2026 (Bunde) · Werra-Rundschau, 12.01.2025 (Hornel)